Teilnahmeberechtigung
Auch heuer gibt es eine offene Stadtolympiade. Das heißt, alle interessierten Sportler dürfen teilnehmen, ganz egal, wo sie wohnen oder arbeiten. Der jeweilige Turnierleiter kann aber Teilnehmern oder Mannschaften absagen, wenn die nach dem geplanten Modus vorgesehene Anzahl von Teilnehmern oder Mannschaften erreicht ist oder wenn die weitere Beteiligung eine unangemessene Zeitüberschreitung des Turniers bedeuten würde.
Auskünfte
erteilen die einzelnen Turnierleiter/-innen. Anfragen können direkt an die Stadtolympiade gestellt werden. Kontaktanschrift siehe „
In eigener Sache“.
Haftung
Veranstalter und Ausrichter haften weder für Personennoch für Sachschäden, die durch Teilnehmer der 33. Stadtolympiade Kaufbeuren 2011 verursacht werden.
Dieser umfassende, alle Bereiche der Stadtolympiade abdeckende, Haftungsausschluss gilt ebenfalls für Diebstahl an den Wettkampfstätten.
Sportanlagen
Die Sportanlagen (Turnhallen, Sportplätze, Gasträume) sind schonend und pfleglich zu nutzen. Turnhallen und Kegelbahnen dürfen nur mit Turnschuhen betreten werden. Die Wettkampfstätten sind sauber und ordentlich zu verlassen.
Den Anweisungen der Platzwarte und Hausmeister ist Folge zu leisten.
Es sind die geltenden Hallen- und Hausordnungen zu beachten.
Organisationsgebühr
Für jeden erwachsenen Teilnehmer wird eine Organisationsgebühr von 2,- € erhoben, für Kinder und Jugendliche 1,- €. Hiermit soll die Stadtolympiade teilweise finanziert werden.
Sonstiges
Der
offizielle Pressedienst der 33. Stadtolympiade 2011 ist die
Allgäuer Zeitung (AZ). Mitteilungen über Turniere, Terminänderungen und Ergebnisse können den Lokalausgaben Kaufbeuren und Buchloe entnommen werden.
Es wird gebeten, die Sieges- und Ehrenpreise persönlich abzuholen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn einzelne Turnierleiter dies zur Voraussetzung machen.